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Allgemeine Nutzungsbedingungen - Mit dem Betreten des Centers werden unsere Allgemeinen Nutzungsbedingungen ohne gesonderte zusätzliche Abreden Gegenstand der Benutzungsvereinbarung.
- Die Nutzung der verschiedenen Spielelemente (Kleinkinder- und Hauptspielanlage, Go-Kart-Bahn, ........) erfolgt auf eigene Gefahr. Deren Sicherheit wurde durch den TÜV Rheinland überprüft. Sämtliche Elemente sind durch das GS-Prüfzeichen zertifiziert.
(1) Die Gerätschaften entsprechen damit den höchsten Sicherheitsanforderungen, werden regelmäßig überprüft und gewartet, um die Beibehaltung dieses Standards fortlaufend sicher zu stellen. Für Schäden, die Kinder, Eltern oder anderweitigen Besuchern des Centers dennoch, etwa aufgrund von eigener unsachgemäßer Behandlung bzw. Handhabung der Gerätschaften resultieren, sind die Eltern, bzw. die anderen Erwachsenen Begleiter der Kinder verantwortlich. Evtl. Verletzungen sind dem Hallenpersonal sofort mitzuteilen und es ist ein Unfallbericht zu erstellen. Die Haftung des Betreibers ist insoweit auf grobes Eigenverschulden und Vorsatz beschränkt. (2) Die Eltern und Begleiter der Kinder sind gehalten, die in die Räumlichkeiten des Centers geführten Kinder in der Weise selbst zu beaufsichtigen, daß der Eintritt von Schäden an der Einrichtung und den Gerätschaften vermieden wird. Die Eltern / Begleitpersonen sind für das Handeln der Kinder verantwortlich. Das beschäftigte Personal wird die Eltern und Begleiter erforderlichenfalls bezüglich der Betreuung der Kinder beratend unterstützen, ohne daß damit ein Betreuungsverhältnis begründet wird. (3) Für Kinder, die im Zeitpunkt des Eintritts in das Center das siebente Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gilt eine gesteigerte Beaufsichtigungsverpflichtung, wobei als Maßstab dieser Obliegenheit stets ein solcher als vereinbart gilt, der bei einem verhaltensauffälligen und bereits durch Schadenzufügung in Erscheinung getretenen Kind zugrunde zu legen wäre. - Eine Betreuung der Kinder wird nicht Gegenstand der Benutzungsvereinbarung.
- Hinsichtlich der Benutzung sämtlicher Einrichtungen des Centers gilt der Grundsatz einer pfleglichen und schonenden Behandlung. Bei grobem Verstoß gegen grundsätzliche Richtlinien können die betreffenden Personen ohne Rückerstattung des Eintrittsgeldes von der Centerleitung oder seitens des von dieser entsprechend bevollmächtigten Person des Centers verwiesen werden. Dabei haben regelmäßig das betreffende Kind und dessen erwachsene Begleitperson das Center zu verlassen.
- Die Anweisungen der Center-Crew sind zu beachten.
- Das Klettern an den Außennetzen sowie auf nur von außen zugänglichen Teilen der Spielanlage ist untersagt. Das gilt für alle Spiel- und Sportgeräte.
- Zutritt zur Kleinkinderspielanlage für Kinder nur bis zur Vollendung des vierten Lebensjahres.
- In der Hauptspielanlage haben Kinder unter 4 Jahren nur in Begleitung Erwachsener Zutritt.
- Das Betreten der Spielanlage (sowohl Kleinkinderspielanlage, als auch Hauptspielanlage) mit Schuhen ist untersagt; bei der Benzutzung sämtlicher Module des Centers sind die Füße mit Socken oder Strümpfen zu bekleiden.
- Zur Sicherheit der eigenen und der anderen Kinder darf kein eigenes Spielzeug mit in das Center gebracht werden; vor allem ist es strikt untersagt, harte, lose oder spitze Gegenstände mit in die Spielanlage zu nehmen. Das muss auch für Erwachsene gelten.
- Es herrscht Rauchverbot für das gesamte Center - der Kinder zuliebe.
- Das Berühren der Glasscheiben, sowie das Werfen von Gegenständen wird aus Sicherheitsgründen untersagt. Ebenso ist das Klettern am Zaun vor den Glasscheiben strikt verboten.
- Bei Nutzung des Wasserbereichs haben Kinder die nicht schwimmen können, Schwimmhilfen zu tragen und sind von ihren Eltern zu beaufsichtigen.
14. Die Anmeldung zum Brunch bzw. Kindergeburtstag ist verbindlich. Eine Absage ist bis 24 Stunden vorher möglich. Ansonsten wird beim Brunch eine Pauschale von 6,- € pro Person und bei Geburtstagen von 20,- € pro Gebrutstag als Aufwandsentschädigung berechnet.
Wir hoffen, daß dieses "kleine Regelwerk" auf Ihr Verständnis trifft, für jede Art des Miteinanders sind gewisse Regeln unverzichtbar.Auch wenn die Auflistung der Bestimmungen grundsätzlich wegen zwingender Notwendigkeit eher überflüssig erscheint, hat der laufende Betrieb des Centers gezeigt, daß auch Selbstverständlichkeiten durchaus regelungsbedürftig sein können.
Viel Spaß wünscht das Yupidu Team.
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 | YUPIDU GmbH | info@yupidu-bocholt.de |